Für eine 100 km/h-Zulassung des Anhängers dürfen die Reifen des Anhängers nicht älter als 6 Jahre sein, der gebremste Anhänger muss mit Rad- und Achsstoßdämpfern ausgestattet sein und ein bestimmtes Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges muss beachtet werden. In Deutschland ist Tempo 100 km/h mit Anhänger nur auf Straßen mit 2 Spuren in eine Fahrtrichtung (Autobahnen) erlaubt.
So wird das max. zulässige Gesamtgewicht des Anhängers berechnet:
- für ungebremste Anhänger: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 0,3
- für gebremste Anhänger mit Rad- und Achsstoßdämpfern: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1
- für gebremste Anhänger mit Rad- und Achsstoßdämpfern + Antischlingerkupplung: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,2
Rechenbeispiel:
Das Leergewicht des Zugfahrzeugs beträgt 1.500 kg. Dann darf das Fahrzeug einen ungebremsten Anhänger bis max. 450 kg Gesamtgewicht ziehen. Wird stattdessen ein gebremster Anhänger (mit Rad- und Achsstoßdämpfern) angehängt, dann darf das Gesamtgewicht des Anhängers max. 1.650 kg betragen.