Export
Ein Verkauf an Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands ist möglich. Wir übernehmen für Sie die Export-Abwicklung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt werden, kann eine Netto-Rechnung ausgestellt werden:
für Export in EU-Länder:
für Export in EU-Länder:
- gültige USt-IdNr. für Unternehmen
- Kopie vom Gewerbe- bzw Firmenregister
- Kopie des Ausweises des Geschäftsführers
- Abholvollmacht
- Depot der 19% Mwst (Hinterlegung)
- Übermittlung der Gelangungsbestätigung (Confirmation off Arrival)
- Rückerstattung der MWST 19 % via Banktransfer
- Netto-Rechnung
- Komplette Abwicklung der Verzollung mit allen Ausfuhrdokumenten für den Grenzübergang
- Internationales Zollkennzeichen
Ein internationales Zollkennzeichen (30 Tage gültig) oder ein Zollkennzeichen (15 Tage gültig) können Sie bei uns erwerben, muss aber rechtzeitig zuvor bestellt werden.
Eine Lieferung zum Grenzübergang Deutschland - Schweiz, eine Direktlieferung an endgültigen Bestimmungsort oder Abholung in Karben sind möglich.
Sprechen Sie uns an. Wir beantworten gern Ihre Fragen.